IHRE PFLANZEN. UNSERE SORGFALT.
Vertragsbedingungen zur Überwinterung von Kübelpflanzen
1. Ihre Anfrage – einfach und unverbindlich (nur für Neukunden)
Sie möchten Ihre Pflanzen bei uns überwintern lassen? Dann schicken Sie uns zunächst eine Anfrage. Das ist für Sie völlig unverbindlich. Sie buchen damit noch keinen Überwinterungsplatz und gehen auch noch keine Zahlungsverpflichtung ein.
Wir schauen uns Ihre Angaben an und prüfen, ob Ihre Pflanzen, der benötigte Platz und die gewünschten Leistungen zu uns passen. Anschließend erhalten Sie von uns ein persönliches, schriftliches Angebot.
Erst wenn Sie dieses Angebot bestätigen, kommt der Vertrag zustande.
2. Welche Angaben wir von Ihnen brauchen (nur für Neukunden)
Damit wir Ihre Überwinterung gut planen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Dazu gehören insbesondere:
- die Anzahl Ihrer Pflanzen
- eine ungefähre Einschätzung der benötigten Stellfläche in m2
- eine Angabe zur Höhe Ihrer höchsten Pflanze (einschließlich Topf gemessen)
- den Topfdurchmesser von 'Ihrem größten Gefäß'
- und die Information, ob Sie ggf. eine Abholung und Rücklieferung wünschen.
Diese Angaben helfen uns bei der Planung und bei der Erstellung eines korrekten Angebots.
3. Was wir für Ihre Pflanzen tun
Ihre Pflanzen werden bei uns gut durch den Winter kommen. Deshalb kümmern wir uns während der gesamten Überwinterungszeit mit größtmöglicher fachlicher Sorgfalt um sie.
- Kennzeichnung Ihrer Pflanzen bei der Übergabe im Hotel oder bei Abholung
- Dokumentation sichtbarer Vorschäden, ggf. eine fotografische Erfassung (im Hotel)
- das fachgerechte aufstellen in unseren Gewächshäusern
- regelmäßige Kontrollen auf Krankheiten und Schädlinge
- regelmäßiges wässern
- und – je nach gewähltem Überwinterungspaket zusätzlich:
- Rückschnitt
- Düngen
- Umtopfen
- Pflanzgefäß-Pflege
4. Die Überwinterung
Unsere Überwinterungsbereiche sind für überwiegend ‘mediterrane’ Kübelpflanzen ausgelegt. Wir sorgen für eine möglichst gleichmäßige Temperatur zwischen 5°C und 10°C.
Nicht jede Pflanze braucht dieselben Bedingungen. Für besonders wärmebedürftige Pflanzen steht ein Überwinterungsbereich mit ca. 15°C zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Pflanze nach dem Winter nicht unbedingt genauso aussieht wie bei der Einlagerung.
5. Welche Pflanzen wir übernehmen
Pflanzen mit Vorschäden, starkem Krankheits- oder Schädlingsbefall oder einem Zustand, bei dem aus fachlicher Sicht kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Überwinterung besteht, können wir ablehnen.
Das gilt auch für Pflanzen, deren besondere Ansprüche nicht zu unseren Überwinterungsbedingungen passen.
6. Vorschäden – damit alles fair bleibt
Bei der Übernahme im Hotel sehen wir uns (gerne mit Ihnen gemeinsam) Ihre Pflanzen an und halten sichtbare Vorschäden fest. Das können zum Beispiel Frost-, Hitze-, Wasser-, Wurzel-, Schnitt-, Krankheits- oder massive Schäden durch Schädlinge sein.
Auch Schäden an Pflanzgefäßen werden dokumentiert.
7. Krankheiten und Schädlinge
Wir kontrollieren Ihre Pflanzen regelmäßig. Wenn Krankheiten oder Schädlinge auftreten, werden wir geeignete Maßnahmen durchführen.
Trotz sorgfältiger Pflege können wir nicht garantieren, dass Ihre Pflanzen während der gesamten Überwinterung frei von Krankheiten oder Schädlingen bleiben.
Bei einer Pflanzenschutzbehandlung an fruchttragenden Zitruspflanzen sind die vorhandenen Früchte für einen bestimmten Zeitraum nicht zum Verzehr geeignet. Wir werden unmittelbar vor Wiederabgabe gespritzte Pflanzen deutlich mit einem roten Etikett kennzeichnen.
8. Preise und Stellfläche
Den Preis für Ihre Überwinterung nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss in unserem schriftlichen Angebot.
Wenn die Überwinterung nach Quadratmetern berechnet wird, zählt der Platz, den Ihre Pflanzen tatsächlich benötigen. Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Größe der Krone und den nötigen Abstand zwischen den Pflanzen.
Zusätzliche Leistungen wie Abholung, Rücklieferung, Umtopfen oder Sonderpflege werden nur berechnet, wenn Sie diese beauftragen.
Wir weisen die Preise als 'Gesamtpreis' einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) aus.
9. Abholung und Rücklieferung
Wenn Sie möchten, können wir Ihre Pflanzen bei Ihnen abholen und nach der Überwinterung wieder zurückbringen. Den Umfang und den Preis stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Im Idealfall übernehmen wir Ihre Pflanzen an einem gut erreichbaren und sicheren Übergabepunkt (''Bordsteinkante'').
Wenn Sie möchten, dass wir die Pflanzen bis in den Garten, auf die Terrasse oder auf eine Dachterrasse bringen bzw. von dort abholen, kann dies als zusätzliche Leistung bei sehr hohem Zeitaufwand verrechnet werden.
Wenn ein Transport aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist – zum Beispiel wegen sehr schwieriger Zugänge, außergewöhnlichem Gewicht oder ungeeigneten Laufwegen – können wir ihn ablehnen oder gemeinsam mit Ihnen eine andere Lösung finden.
10. Umtopfen und Rückschnitt
Sie möchten Ihre Pflanzen umtopfen oder zurückschneiden lassen? Sprechen Sie uns gerne darauf an! Wenn Sie möchten, verwenden wir gerne Ihre selbst organisierten Pflanzgefäße.
Die Kosten teilen wir Ihnen vorab mit. Der ideale Umtopfzeitpunkt ist im März.
11. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen betragen in der Regel: Zahlung auf Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
12. Unsere Haftung
Wir geben unser Bestes, damit Ihre Pflanzen gut durch den Winter kommen. Trotzdem können wir bei lebenden Pflanzen keinen bestimmten Überwinterungserfolg versprechen.
Für Folgen von bereits vorhandenen Vorschäden, nicht erkennbaren Krankheiten oder Schädlingen oder natürlichen Entwicklungen der Pflanze haften wir nicht, wenn wir diese nicht verursacht haben.
Ihre Pflanzen sind während der Überwinterung über die Gartenbau-Versicherung, Wiesbaden gegen Verderb und Schäden versichert. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
13. Nach der Rückgabe
Nach der Rückgabe kümmern Sie sich wieder um Ihre Pflanzen. Bitte beachten Sie insbesondere die Wetterlage und schützen Sie empfindliche Pflanzen bei Bedarf vor Spätfrösten.
Dass eine Pflanze nach dem Winter zunächst etwas anders aussieht als bei der Einlagerung, kann ganz normal sein.
Für den Fall, das Ihnen bei der Rückgabe Ihrer Pflanzen einen Schaden (beispielsweise am Topf) feststellen, sprechen Sie uns bitte möglichst direkt darauf an.
14. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert
Manchmal können Ereignisse eintreten, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen oder erhebliche, nicht von uns zu vertretende Störungen der Energieversorgung.
Wir tun in solchen Situationen alles, was zumutbar ist, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, und informieren Sie über wesentliche Beeinträchtigungen.
15. Widerrufsrecht
Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume schließen, kann Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob dies in Ihrem konkreten Fall gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – das Muster-Widerrufsformular gesondert.
Wichtig für unsere Website: Unser Anfrageformular ist zunächst nur eine unverbindliche Anfrage. Durch das Absenden Ihrer Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
16. Ihre Daten
Wir gehen mit Ihren Daten sorgfältig um. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und soweit dies für Ihre Anfrage, unser Angebot und die Durchführung der Überwinterung erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
17. Ihre Pflanzen bleiben Ihre Pflanzen
Ihre Pflanzen und Pflanzgefäße bleiben während der gesamten Überwinterung selbstverständlich Ihr Eigentum. Wir erhalten lediglich die Erlaubnis, um die vereinbarten Leistungen für Sie durchführen zu können.
18. Zum Schluss
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Verbraucher sind, bleiben die für Sie geltenden gesetzlichen Schutzvorschriften unberührt.
Sollte eine einzelne Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen bestehehen. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19. Wer hinter theplantHotel steht:
| Unternehmen | theplantHotel |
| Inhaber | Michael Ludwig |
| Anschrift | Walkersbrunn 34, 91322 Gräfenberg (Büro) |
| Betriebsstätte | Irrhainstr. 99, 90427 Nürnberg (Gewächshäuser) |
| Telefon | 09192 / 92720 |
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| Website | www.theplanthotel.de |
